Bereits vor Jahren wurde ein Expertenteam gegründet, das Teil des Services in der Aschaffenburger Arbeitsagentur ist und Arbeitgebern bei der Suche nach gehandicapten Angestellten zur Seite steht. Diesem Team gehören seit 2022 auch Giusy Eyring und Yasmin Müller an und haben im Vorfeld einer Aktionswoche Anfang Dezember 2023 erklärt, warum eine inklusive Belegschaft wichtig, gesetzlich gar verpflichtend, ist.
Insgesamt kommen nur 39 Prozent der Unternehmen ihrer Pflicht nach, ab 20 Mitarbeitern fünf Prozent ihrer Belegschaft mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen und dies der Arbeitsagentur mitzuteilen. Weitere 35 Prozent tun dies teilweise und 26 Prozent beschäftigen gar keine. Obwohl der Fachkräftemangel mittlerweile in nahezu allen Branchen Spuren hinterlässt, nutzen viele Arbeitgeber die Potenziale von Menschen mit Behinderungen kaum. Gründe sind häufig Berührungsängste und mangelnde Information. Dabei arbeiten schwerbehinderte Menschen in allen Branchen. Hier schafft das Serviceteam Abhilfe, klärt auf und unterstützt bei der Suche nach den passenden Bewerberinnen und Bewerbern bis in die Onboardingphase nach Einstellung mit fachkundiger Beratung und Fördermöglichkeiten. „Leider haben Menschen mit Behinderungen häufig mit Vorurteilen am Arbeitsmarkt zu kämpfen und werden daher in Einstellungsprozessen nicht berücksichtigt oder haben weniger gute Chancen. Aus diesem Grund ist bei dieser Personengruppe häufig eine intensive Beratung und Information der Arbeitgeber unerlässlich“, erklärt Giusy Eyring.
Behinderung ist nicht gleich Behinderung
„Liegt ein Grad der Behinderung von 50 vor, so gehen viele von einer Leistungsminderung von 50 Prozent aus. Hier leisten wir Aufklärungsarbeit: Es gibt Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung, die am Arbeits- oder Ausbildungsplatz keineswegs eingeschränkt sind und ihre Tätigkeit vollumfassend ausführen können. Diabetes kann beispielsweise ein Grund für einen Grad der Behinderung sein. Viele Menschen haben einen Grad der Behinderung, nur weiß und merkt man das gar nicht immer.“, so Yasmin Müller. Der Großteil der vorkommenden Behinderungen ist zudem nicht angeboren, sondern entstehen durch Krankheit oder Unfall im Laufe des Lebens hinzu, weswegen nicht gleich eine Arbeitsunfähigkeit damit einherkommt.
Neben der ausführlichen Beratung bietet der Arbeitgeberservice für Rehabilitation und Schwerbehinderung – so der ganze Name der Taskforce – auch eine Schnittstelle zu anderen Institutionen wie der Deutschen Rentenversicherung, dem Inklusionsamt und der Integrationsfachstelle, um verwaltungstechnischen Mehraufwand zu vermindern. Auch Zuschüsse beispielsweise bei Umbauten für Barrierefreiheiten oder Ausgleiche bei Minderleistungen oder verlängerten Einarbeitungen sind möglich. Ist der Betrieb auf der Suche nach bestimmten Berufserfahrungen, kann auch eine Personalempfehlung genannt und vorgestellt werden. Nur ein inklusiver Arbeitsmarkt ist ein guter Arbeitsmarkt … das sagen auch die Zahlen. Mehr als die Hälfte aller aktuell arbeitslosen Schwerbehinderten haben einen Berufs- oder Hochschulabschluss und bergen damit großes Potenzial für die eigene Firma.