***ANZEIGE*** Die Beschäftigtenqualifizierung greift bei anfallenden Weiterbildungskosten unter die Arme. Hier lohnt sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber! Denn die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Lehrgangskosten, wenn die gewünschte Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfasst und der Schulungsanbieter Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit annimmt. Je nach Betriebsgröße können die Kosten in unterschiedlichem Umfang übernommen werden. Auch Lohnkosten können bezuschusst werden, sollte der Arbeitgeber den Mitarbeiter für die Weiterbildung von der Arbeitszeit freistellen. Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und keinen Berufsabschluss haben, können beispielsweise über eine Umschulung einen Abschluss erwerben. Auch hier gibt es attraktive Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit. Fragen rund ums Thema Weiterbildungsförderung während einer Beschäftigung beantworten die Expertinnen der Agentur für Aschaffenburg.
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