
Foto: Fotolia.com
WG RELOADED
A sucht: Helfende Hände, die bügeln, Einkaufstüten tragen und ab und an die Blumen gießen. Bietet: Platz im großen Eigenheim. B sucht: günstigen Wohnraum. Bietet: Arbeitskraft für kleinere Tätigkeiten. Wäre doch gelacht, wenn nicht beider Wunsch zu erfüllen wäre: In Aschaffenburg könnte Katja Roth die Vermittelnde sein – die Studentenseelsorgerin und Pastoralreferentin der Pfarreiengemeinschaft „Zum Guten Hirten“ Aschaffenburg gehört zum „Wohnen für Hilfe“-Team, das unter einem Dach lebende Gemeinschaften organisiert und betreut. FRIZZ Das Magazin hat mit ihr über das bemerkenswerte und äußerst zeitgemäße Projekt gesprochen.
FRIZZ Das Magazin: Erklären Sie doch bitte den Grundgedanken von „Wohnen für Hilfe“.
Katja Roth: Mieter erhalten Wohnraum und zahlen dafür keine oder nur eine geringe Miete. Als eigentliche Miete leisten sie dem Vermieter eine vereinbarte Stundenanzahl Hilfe im Alltag.
Seit wann gibt es dieses Projekt?
In Aschaffenburg gibt es das Projekt seit wenigen Monaten, in anderen Städten schon länger.
Woher stammt die Idee, Wohnpartnerschaften anzubieten?
Die Idee entstand in großen Universitätsstädten, wo Wohnraum knapp war. Frau May von der hiesigen Hochschule hat das Projekt hier in Aschaffenburg initiiert.
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Wohnungssuchende, vor allem Studierende und an jeden, der Wohnraum bieten kann. Das können sowohl Senioren als auch Alleinstehende oder Familien sein.
Welche Vorteile bietet das neue Projekt potenziellen Vermietern?
Vermieter erhalten Unterstützung je nach Bedarf: Hilfe beim Einkaufen, Behördengängen, bei Gartenarbeiten oder beim Aufpassen auf Kinder.
Und wovon profitieren Wohnungssuchende?
Die Wohnungssuchenden wohnen günstig, knüpfen Kontakte und engagieren sich sozial.
Gibt es eigentlich eine Faustregel, wie viel Hilfe geleistet werden muss?
Ja, pro Quadratmeter Wohnfläche sollte eine Stunde Hilfe pro Monat geleistet werden.
Welche Tätigkeiten sind denkbar?
Kleinere Hilfen im Haushalt, Besorgungen, Tierpflege, Fahrdienste, Kinder betreuen, Vorlesen oder einfach Gesellschaft leisten.
Und welche sind ausgeschlossen?
Die beiden Wohnpartner legen fest, welche Hilfsdienste geleistet werden und welche nicht. Auf jeden Fall ausgeschlossen sind pflegerische Tätigkeiten.
Wie kommt eine Wohnpartnerschaft zustande?
Interessierte melden sich beim Amt für Soziale Leistungen im Rathaus oder per E-Mail an ehrenamt@aschaffenburg.de, bei der Studentenvertretung oder auch bei mir und füllen einen Bewerbungsbogen aus. Wir schauen dann, ob es einen passenden Wohnpartner gibt und vermitteln den Kontakt.
Werden individuelle Wünsche bei der Suche nach einem geeigneten Wohnpartner berücksichtigt?
Berücksichtigt wird, welche Art von Unterstützung gewünscht ist. Außerdem kann man Angaben zur gewünschten Ausstattung der Wohnung und auch zur bevorzugten Familiensituation oder zum Alter des Wohnpartners machen. Natürlich passt nicht immer alles ideal zusammen.
Welche Aufgaben hat das „Wohnen für Hilfe“-Team, zu dem auch Sie gehören?
Wir vermitteln die Partnerschaften und sind Ansprechpartner bei eventuellen Konflikten.
Wie ist die bisherige Resonanz? Interessieren sich bislang mehr Vermieter oder Wohnungssuchende für das zeitgemäße Projekt?
Das Projekt steht noch in den Startlöchern. Wir haben bisher jeweils eine Anfrage auf Mieter- und Vermieterseite.
Vielen Dank für das Gespräch!
Projektinfo
„Wohnen für Hilfe“ – Wohngemeinschaft einmal anders
Motto: Gemeinsam wohnen, den Alltag erleichtern!
Projektträger: Caritasverband Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e. V.
Kooperationspartner: Studentenwerk Würzburg-Aschaffenburg, Katholische Hochschulgemeinde, Hochschule & Stadt Aschaffenburg
Mögliche Tätigkeiten: Wäsche bügeln, Fenster reinigen, Blumen gießen, Gartenarbeit, Haus hüten, Tierpflege, Unterstützung im Haushalt, Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge oder Unternehmungen, bei Einkäufen oder zu Arztterminen begleiten, Kinder betreuen oder bei Hausaufgaben helfen, Nachhilfe geben, Schreibarbeit und Korrespondenzen übernehmen
Gut zu wissen: Nebenkosten wie Strom, Heizung & Wasser tragen die Mieter anteilig. Es besteht die Möglichkeit des Probewohnens, erst danach wird ein Wohnraumüberlassungsvertrag geschlossen.