Was ist ein VPA?
Als VPA wird man für ein temporäres Projekt als selbstständige Unternehmensperson und unterstützende Kraft von einer Firma, einer anderen selbstständigen Person oder einer Privatperson angeheuert. Das entscheidende Merkmal ist allerdings, dass man den zu erledigenden Job von überall und komplett digital erledigen kann. Egal, ob von zuhause aus, in der Bahn, aus dem Ausland oder auch in Co-Working-Spaces, den spezialisierten Beitrag zu einem unternehmerischen Vorhaben kann man von überall leisten.
Voraussetzungen
Als VPA benötigt man per se keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als grundlegende Voraussetzung sollte man allerdings sicher mit den Programmen des Microsoft Office Pakets arbeiten können. Darüber hinaus gilt die Devise: Je mehr, desto besser. Hat man sich durch verschiedene Fort- und Weiterbildungen oder Onlinekurse diverse Kompetenzen angeeignet, stehen die Chancen, von mehr Arbeitgebern angeheuert zu werden, deutlich besser. Auch Kenntnisse in diversen Grafikprogrammen – beispielsweise die Palette der Adobe Creative Cloud – sind hierbei sehr hilfreich. Die Tätigkeiten eines oder einer VPA reichen also von einfachen planerischen Arbeiten bis hin zu komplexen Grafikdesign oder Social-Media-Marketingaufträgen. Dementsprechend sind auch ein gewisses Maß an IT-Hardware sowie eine stabile, schnelle Internetverbindung und eine gute telefonische Erreichbarkeit unabdingbar. Das Anmelden eines Kleingewerbes beim Finanzamt, was in der Regel recht unkompliziert abläuft, ist aus steuerrechtlichen Gründen auch von Nöten. Der Umsatzsteuerfreibetrag liegt hierbei bei 17.500 Euro.
Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
Aus der Sicht des Arbeitgebers ist selbstredend vorteilhaft, dass man je nach Bedarf einen freien Mitarbeiter oder eine freie Mitarbeiterin nur für einen begrenzten Zeitraum bezahlen muss. Damit einhergehend ist auch der Wegfall der Lohnnebenkosten und von anderweitigen sozialen und finanziellen Verpflichtungen – bis auf das Gehalt. Aus Sicht der oder des Arbeitnehmers ist der ausschlaggebende Punkt, dass man als VPA die Tätigkeiten, die mit dem Auftrag einhergehen, als reine nebenberufliche Arbeit bewältigen kann. Dies ist zum Beispiel nicht möglich, wenn man hauptberuflich Freelancer oder Freelancerin ist. Der Übergang zwischen VPA und Freelancer ist allerdings fließend und nicht klar voneinander abzugrenzen, da viele Überschneidungen bei den Tätigkeiten vorhanden sind. Man ist als VPA also nicht zwingend vertraglich an das jeweilige Unternehmen gebunden, was viele Freiheiten und Flexibilität mit sich bringt. So kann man für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten, ohne Abstriche machen zu müssen.
Verdienst
Der Verdienst eines VPA ist zum einen davon abhängig, über welche Plattform man das Angebot der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. So variiert zum einen die Provision, die die Portale verlangen, aber auch das dortige Preisangebot, welches für bestimmte Tätigkeiten üblich ist. Auch je nachdem wie divers die eigene Kompetenzpalette ausfällt, kann der eigene Stundensatz anders ausfallen. Da das Interesse an einer nebenberuflichen Tätigkeit als VPA einen stetigen Aufwärtstrend zeigt, gibt es auch immer mehr Portale, bei denen man seinen Dienst für Interessierte anbieten kann. Einige wenige Möglichkeiten sind über den untenstehenden Link zu finden. Bei Interesse kann man sich über die jeweiligen Bedingungen bei den Anbietern direkt informieren.
Und nun?
Als VPA sollte man vor allem zwei wichtige Grundeinstellungen mitbringen. Nämlich Selbstdisziplin und Planungsvermögen. Für wen das keine Hürde ist und es liebt, sich selbstständig und flexibel in vielen verschiedenen Bereichen der Berufswelt etwas dazuzuverdienen, ist die Möglichkeit als VPA zu arbeiten eine schöne Alternative zum standardmäßigen Minijob.