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Zum Jahreswechsel ändert sich die Ausbildung der Pflegefachkraft. FRIZZ Das Magazin hat mit Bernhard Freudenberger (Schulleiter der Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege & Krankenpflege im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau) über die Änderungen und die Folgen für Auszubildende gesprochen.
Von 2020 an werden die Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege zum Beruf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammengeführt. „Das heißt, es entsteht ein neues Berufsbild, das nach erfolgreichem Abschluss die Pflege von Menschen aller Altersgruppen in den verschiedensten Versorgungsbereichen zulässt“, erklärt Freudenberger. Schaut man sich die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft an, ist die Reform verständlich. Der Pflegebedarf steigt, ebenso die Anforderungen an das Pflegepersonal. Daher ist das Ziel, allen Auszubildenden einen qualitativ hochwertigen, zeitgemäßen und zukunftsfähigen Abschluss zu bieten, durch den der Beruf „Pflegefachfrau/-mann“ attraktiver wird und es mehr berufliche Einsatz-, Wechsel- und Entwicklungsmöglichkeiten gibt.
„Alle Azubis werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam ausgebildet und absolvieren Praxiseinsätze in den Bereichen stationäre Akutpflege (Kliniken), stationäre Langzeitpflege (Pflegeheime), ambulanter Versorgungsbereich (Ambulante Pflegedienste) und Pädiatrie sowie Psychiatrie.
Zu Beginn der Ausbildung können die Azubis zusätzlich wählen, ob sie eine Vertiefung im Bereich der Langzeitpflege oder der Kinderkrankenpflege absolvieren möchten. In diesem Fall können sich die angehenden Pfleger am Ende des zweiten Ausbildungsjahres für einen Vertiefungsweg und damit für einen eigenständigen Abschluss als Altenpfleger/in beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in entscheiden“, beschreibt Bernhard Freudenberger.
Nach zwei Jahren findet außerdem eine Zwischenprüfung statt, die aber keine Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Ausbildung hat. Sie soll lediglich die Kompetenzen der angehenden Pfleger prüfen. „Das Staatsexamen am Ende der Ausbildung wird weiterhin aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil bestehen.“
Weitere Änderungen gibt es auch im Bereich Finanzen: Ab Januar müssen angehende (Alten-) Pflegekräfte kein Schulgeld mehr zahlen und erhalten wie andere Lehrlinge auch eine Ausbildungsvergütung. Das dürfte so manche finanzielle Sorgen während der Ausbildung lösen und mehr Interessenten überzeugen, sich für den Beruf zu entscheiden.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Pflegeausbildung automatisch in der gesamten Europäischen Union anerkannt ist. Somit ist es möglich, auch im EU-Ausland zu arbeiten. „Darüber hinaus ist erstmals die primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung möglich. Diese dauert ebenfalls drei Jahre und hat im Vergleich zur beruflichen Pflegeausbildung vertiefte wissenschaftliche und methodische Lerninhalte. Am Ende erhält man einen akademischen Abschluss“, so Freudenberger.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Reform den Beruf der Pflegefachkraft attraktiver und vielseitiger gestalten möchte. Azubis absolvieren eine umfangreichere Ausbildung in allen Bereichen der Pflege und haben dadurch im späteren Berufsleben mehr Möglichkeiten.