Am Bayerischen Untermain gibt es ein großes Angebot an Ausbildungsstellen. Da lässt sich der Traumberuf finden. Doch was kann man tun, wenn man auf den ein oder anderen Stolperstein trifft?
FRIZZ Das Magazin hat bei einem Profi nachgefragt: Silke Kilian, Berufsberaterin bei der Agentur für Arbeit in Aschaffenburg, spricht darüber, wer bei der Ausbildung unterstützen kann.
Der angestrebte Ausbildungsplatz ist gefunden, das Berufsleben kann losgehen. Eigentlich alles in Butter, oder?
Sina Kilian: Zum Glück, ja! In den meisten Fällen zumindest. Aber eben längst nicht immer und überall …
Was kann passieren?
Es kann sein, dass die Noten in der Berufsschule nicht so passen. Man hat vielleicht mehrere Vierer oder auch eine Fünf. Das gefährdet natürlich den Abschluss. Oder es gibt Ärger und persönliche Konflikte im Ausbildungsbetrieb. Das kann sehr belastend sein, auch wenn man mit dem Beruf an sich super zufrieden ist. Obendrein gibt es auch Probleme, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben müssen.
Und das wäre beispielsweise?
Ganz simpel gesagt: dicke Luft zu Hause. Das kommt bei Jugendlichen nicht selten vor.
Was sollte ein junger Mensch also tun, wenn er sich in einer oder mehrerer dieser Situationen befindet?
Eine Lösung ist, Probleme anzusprechen. Doch viele trauen sich vielleicht nicht. Oder das Gespräch mit Lehrkräften oder dem Ausbildungsbetrieb führt nicht zum schnellen Erfolg. Aber man darf nicht verzweifeln – es gibt Unterstützung:
Die Jugendsozialarbeit an Berufsschulen zum Beispiel. Oder die Clearing-Stelle zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, die an den Aschaffenburger Berufsschulen installiert wurde. Hier findet man Gehör und erhält neutrale, vertrauliche Hilfe. Auf Wunsch können auch wir von der Berufsberatung der Arbeitsagentur eingeschaltet werden.
Hilfe durch Beratung ist nachvollziehbar. Reicht das aus?
Häufig lässt sich dadurch schon vieles lösen. Manchmal greift aber auch unser Hilfsprogramm, die „Assistierte Ausbildung“, bekannt als AsA.
Klingt nach einer neuen Ausbildung …
Könnte man meinen, ist es nicht. Die Auszubildenden bleiben ganz regulär in ihrem Ausbildungsverhältnis in Betrieb und Berufsschule. Aber sie bekommen eine Ausbildungsbegleiterin oder einen Ausbildungsbegleiter an die Seite gestellt, etwa zur Konfliktlösung. Je nach Unterstützungsbedarf gibt es Förderunterricht zur Stabilisierung und Verbesserung der Leistungen. Einsteigen kann man dabei jederzeit – gleich zu Beginn der Ausbildung oder auch erst später, etwa vor anstehenden Prüfungen, aber lieber nicht zu knapp davor.
Muss man dafür einen Antrag stellen?
Einfach bei uns in der Berufsberatung formlos anfragen – telefonisch, schriftlich, online oder auch persönlich. Auch die Jugendsozialarbeit, die Clearing-Stelle, Bildungsträger oder die Kammern kennen unser Angebot und stellen den Kontakt zu uns her. Und selbst der Ausbildungsbetrieb kann an uns herantreten und Unterstützung erhalten. Das ist vor allem für kleinere Firmen interessant.
Gibt es auch Hilfen für Jugendliche, die zum Zeitpunkt ihres Schulabschlusses noch gar keine Ausbildungsstelle gefunden haben?
Das ist eine gute Frage. Manche Jugendliche wissen trotz Beratung nicht genau, welcher Beruf der richtige für sie ist. Oder sie haben eine Berufswahl getroffen, aber bis jetzt keinen Ausbildungsbetrieb gefunden. Diesen Jugendlichen bieten wir eine „berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme“, die sogenannte BvB, an.
Die Jugendlichen sammeln so erste berufliche Erfahrungen bei einem Bildungsträger. Er bewirbt sich dabei für Praktika bei unterschiedlichen potenziellen Ausbildungsbetrieben. Im Idealfall bedeuten diese Praktika dann Pluspunkte bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
Gibt es auch Anreize für Arbeitgeber?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass es finanzielle Zuschüsse für „Langzeitpraktika“ an Arbeitgeber gibt. Diese Praktika laufen über einen Vertrag, genannt „Einstiegsqualifizierung“. Hier arbeiten wir eng mit der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer zusammen.
Anderes, ganz wichtiges Thema – ohne Moos nix los! Was tun, wenn es mit dem Geld knapp wird?
Das kommt darauf an, welche Art von Ausbildung man absolviert. In einer anerkannten schulischen Ausbildung oder auch beim Besuch einer Fachoberschule kann man meistens BAföG beantragen. Im Gegensatz zum Studierenden-BAföG muss man das erhaltene Geld nicht zurückzahlen. Ein Kriterium ist allerdings das Einkommen der Eltern.
Und was ist bei den betrieblichen Ausbildungen?
Duale Erstausbildung und die schulische Ausbildung im Pflegebereich können prinzipiell über die sogenannte „Berufsausbildungsbeihilfe“, kurz BAB, unterstützt werden. Diese finanzielle Unterstützung gibt es übrigens auch während der Assistierten Ausbildung und in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Diese Hilfe beantragt man bei der Arbeitsagentur. Das funktioniert auch ganz einfach online. Ob man etwas bekommt, kann man ganz einfach vorab individuell berechnen. Je nach Situation kann auch Anspruch auf weitere Leistungen bestehen – etwa Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt oder ein Bildungskredit.
Vielen Dank für das informative Gespräch!
Fragen werden gerne entgegen genommen:
E-Mail: aschaffenburg.berufsberatung@arbeitsagentur.de
Hotline-Nachricht: (0 60 21) 39 06 00